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2 Ergebnisse in der Kategorie "Rechtliche Grundlagen „Internet“"
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01. Januar 2017, 17:11 Uhr //  Vorsitzende/r / Rechtliche Grundlagen „Internet“ Impressumspflicht Das Telemediengesetz (§ 5 TMG) sieht vor, dass Sie ein Impressum in Ihre Homepage einbauen müssen. Dieses Impressum muss als solches leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Besucher einer Internetseite mit zwei Klicks das Impressum erreichen können muss. Informationen der Anbieterkennzeichnung (Impressum) Eine ordnungsgemäße...